Ob Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung verfassen: Fachkundige Beratung ist dringend anzuraten!
Unser Ziel ist die Erhaltung Ihrer Souveränität bis zum Ende Ihres Lebens .
Was tun wir, um dieses Ziel zu erreichen?
Wir, d.h. der Betreuungsverein der Diakonie Krefeld und Viersen, beraten Sie gerne, wenn Sie im Raum Krefeld und Umgebung wohnen. Bitte, sprechen Sie uns an. Oder wenden Sie sich an eine Organisation Ihres Vertrauens in Ihrer Umgebung.
Fünf Schritte führen in der Regel zu Ihren Verfügungen:
- Broschüre "Ohnmacht ohne Vollmacht" durchlesen und evtl. Notizen machen.
- Überlegen, wer im Notfall Ihre Interessen vertreten soll.
- Termin vereinbaren.
- Beratungsgespräch in angenehmer Atmosphäre führen.
- Verfügungen werden als Ergebnis des Beratungsgesprächs erstellt und ausgehändigt oder zugeschickt.
Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch hat der Ratsuchende die Möglichkeit, zuhause unsere zum System RuVer gehörende Broschüre 'Ohnmacht ohne Vollmacht' durchzulesen, persönliche Daten einzutragen und sich Notizen zu machen. In einem 1 bis 2-stündigen Einzelgespräch erstellen fachkundige haupt - oder ehrenamtliche Berater gemeinsam mit den Ratsuchenden in entspannter Atmosphäre ganz persönliche Vollmachten und Verfügungen . Unsere Berater steuern den RuVer-Programmablauf und besprechen jeden Textbaustein mit den Ratsuchenden.
Außerdem klären sie über dessen Bedeutung auf. Die Verfügenden, meist Ehepaare aber auch Alleinstehende, entscheiden nach Rücksprache und gegebenenfalls mit Blick auf den für sie bereitgestellten PC-Monitor jeder für sich, ob sie den Textbaustein wollen oder nicht wollen, ob sie die bejahende Form einer Antwort wollen oder die verneinende.
Nach der eingehenden Beratung werden die mit Hilfe des Programms RuVer gefertigten Verfügungen und Vollmachten ohne Kreuzchen und in der korrekten Form der persönlichen Anrede ausgedruckt und an die Verfügenden übergeben.
- 1. Termin: Allgemeine Information,
- 2. Termin: Beratungsgespräch,
- 3. Termin: Erstellung der Verfügungen.
